Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 82434
Firma: REC-DE-II GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: An der Hauptwache 7, 60313 Frankfurt am Main
Löschungen
REC-DE-II GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 7, 60313 Frankfurt am Main....
Veränderungen
REC-DE-II GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 7, 60313 Frankfurt am Main....
Vorgänge ohne Eintragung
REC-DE-II GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 7, 60313 Frankfurt am Main....
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 21.12.2009 12:00:00
REC-DE-II GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 7, 60313 Frankfurt am Main.1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind REC DE II GmbH, An der Hauptwache 7, 60313 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 82434 als übertragende Gesellschaft und die REC DE II SPRL, Gesellschaft mit beschränkter Haftung belgischen Rechts, mit Sitz in 1000 Brüssel, rue Royale 97, die im Register der juristischen Personen unter der Registernummer 0821.115.292 RPM Bruxelles eingetragen ist als übemehmende Gesellschaft beteiligt.3.a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden REC DE II GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an derVerschmelzung beteiligten REC DE II GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der REC DE II GmbH nach § 122 a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der REC DE II GmbH gem. § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der REC DE II GmbH unter deren Geschäftsanschrift An der Hauptwache 7, 60313 Frankfurt am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderungen erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der REC DE II GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Neueintragungen
REC-DE-II GmbH, Frankfurt am Main (Savignystrasse 61, 60325 Frankfurt am Main). ...