Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 82321
Firma: Allianz Global Investors Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital mit Teilgesellschaftsvermögen
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 82321: Allianz Global Investors Investmentaktiengesellschaft mit veränderlic...
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Veröffentlichung vom 28.09.2018 22:01:00
HRB 82321: Allianz Global Investors Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital mit Teilgesellschaftsvermögen, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 42 - 44, 60323 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 30.08.2018 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung eigener Mittel nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Maßgabe der §§ 273 bis 281 und § 284 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie der jeweils geltenden Anlagebedingungen zum Nutzen der Aktionäre. 2. Der objektive Geschäftszweck der Investmentaktiengesellschaft ist auf die Anlage und Verwaltung der bei ihr eingelegten Mittel für gemeinschaftliche Rechnung der Aktionäre beschränkt; eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der von der Investmentaktiengesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. 3. Eine Risikomischung liegt regelmäßig vor, wenn das Teilgesellschaftsvermögen in mehr als drei Vermögensgegenstände mit unterschiedlichen Anlagerisiken angelegt ist. 4. Die Gesellschaft darf für Rechnung eines Teilgesellschaftsvermögens nach Maßgabe der Anlagebedingungen im Sinne des § 14 Absatz 2 lit. c und den Bestimmungen dieser Satzung Darlehen in Bezug auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile gewähren und Pensionsgeschäfte eingehen. 5. Die Gesellschaft darf unmittelbar oder mittelbar über Personengesellschaften nicht mehr als 100 Aktionäre haben. Aktionäre der Gesellschaft dürfen ausschließlich professionelle und semi-professionelle Anleger gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 32, 33 KAGB sein, bei denen es sich ausschließlich um nicht natürliche Personen handelt. Mittelbar über Personengesellschaften dürfen natürliche Personen nur beteiligt sein, wenn die mittelbare Beteiligung von natürlichen Personen an der Gesellschaft vor dem 9. Juni 2016 erworben wurde. Der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz ist bei Beteiligungen, die ab dem 24. Februar 2016 erworben wurden, bis zum 1. Januar 2030 anzuwenden. Personengesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar über andere Personengesellschaften Aktionäre der Gesellschaft sind, haben der Gesellschaft innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Anteilserwerb den Namen und die Anschrift ihrer Gesellschafter mitzuteilen. Darüber hinaus hat die Personengesellschaft der Gesellschaft Änderungen in ihrer Zusammensetzung innerhalb von drei Monaten mitzuteilen. Das Gesellschaftskapital darf den Betrag von 50.000,00 EUR nicht unterschreiten und den Betrag von 10.000.050.000,00 EUR nicht überschreiten.Veränderungen
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