Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 81993
Firma: Cargo China multimodal transport AG
Sitz: Lautzenhausen
Adresse: Flughafen Frankfurt-Hahn, Gebäude 850, 55483 Lautzenhausen
Veränderungen
Cargo China multimodal transport AG, Frankfurt am Main (Flughafen Frankfurt-Hahn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.12.2007 12:00:00
Cargo China multimodal transport AG, Frankfurt am Main (Cargo City Geb. 501 Raum 4335, 60549 Frankfurt am Main). Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.02.2007 mit Änderung vom 19.06.2007. Gegenstand: Abwicklung und Vermittlung von Transporten aller Art im nationalen und internationalen Bereich; Import und Export von genehmigungsfreien Waren aller Art, insbesondere von technischen Gerätschaften und deren Lagerung; Vermietung von Transportgeschäften und Containern sowie die Durchführung von Landtransporten im nationalen und internationalen Bereich. Grundkapital: 380.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Zakharenko, Vladimir, Ansbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Cargo China multimodal transport GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74501). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Zakharenko, Vladimir aus Ansbach