Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 81886
Firma: Schwaig Grundbesitz GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 81886: Schwaig Grundbesitz GmbH, Frankfurt am Main, c/o Mayfiled Property Ma...
Veränderungen
HRB 81886: Schwaig Grundbesitz GmbH, Frankfurt am Main, c/o Mayfiled Property Ma...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.04.2020 22:00:00
HRB 81886: Schwaig Grundbesitz GmbH, Frankfurt am Main, c/o Mayfiled Property Management GmbH, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der eingereicht worden.Der Verschmelzungsplan vom 27. März 2020, aufgrund dessen die Schwaig Grundbesitz GmbH als übertragender Rechtsträger auf ihren alleinigen Gesellschafter Karella Holdings S.à r.l. grenzüberschreitend verschmelzen soll, wurde in notariell beurkundeter Form beim Handelsregister eingereicht.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Rechtsträger beteiligt:Der übertragende Rechtsträger mit der Firma Schwaig Grundbesitz GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main sowie seine eingetragene Geschäftsanschrift unter c/o Mayfield Property Management GmbH, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main.Der übernehmende Rechtsträger mit der Firma Karella Holdings S.à r.l. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée), nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und hat seinen Gesellschaftssitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger sind wie folgt in ihren jeweiligen Registern eingetragen:Schwaig Grundbesitz GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 81886.Karella Holdings S.à r.l. ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B182504.Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Den Gläubigern der Schwaig Grundbesitz GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 UmwG). Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG). Der Anspruch auf die Gewährung von Sicherheit richtet sich gegen den übertragenden Rechtsträger. Sollte einem Gläubiger, der gemäß § 122j UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, im Einzelfall keine angemessene Sicherheitsleistung gewährt und die grenzüberschreitende Verschmelzung dennoch wirksam geworden sein, richtet sich der Anspruch auf Gewährung von Sicherheitsleistung gegen den übernehmenden Rechtsträger als Rechtsnachfolger. Die Gläubiger von Schwaig Grundbesitz GmbH können weitere Informationen bezüglich ihrer Rechte unter der Geschäftsanschrift von Schwaig Grundbesitz GmbH (c/o Mayfield Property Management GmbH, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main) als auch unter derjenigen von Karella Holdings S.à r.l. (Avenue J F. Kennedy 46A, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) erhalten.Gläubiger der Karella Holdings S.à r.l., deren Anspruch vor dem Datum der Veröffentlichung des Zustimmungsbeschlusses der Anteilseigner entstand, können, ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach jener Veröffentlichung die Bestellung einer Sicherheit für fällige oder nicht fällige Ansprüche verlangen, insofern sie nachweisen können, dass ihre Forderungen gefährdet sind und eine ausreichende Garantie nicht durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurde. Das Verlangen ist an den Vorsitzenden der für Handelssachen im Verfahren einstweiliger Verfügungen zuständigen Kammer desjenigen Bezirksgerichts zu richten in dem der übernehmende Rechtsträger niedergelassen ist (Artikel 1021-9 Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in der aktuellen Fassung). Der Gerichtspräsident weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt, oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Der Schuldner kann die Abweisung dieses Antrags erreichen, indem er den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig. Die Gläubiger von Karella Holdings S.à r.l. können weitere Informationen bezüglich ihrer Rechte unter der Geschäftsanschrift von Karella Holdings S.à r.l. erhalten: Avenue J F. Kennedy 46A, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Karella Holdings S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft die Al-leingesellschafterin der Schwaig Grundbesitz GmbH ist.Veränderungen
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HRB 81886:Schwaig Grundbesitz GmbH, Frankfurt am Main, Corneliusstraße 34, 60325...
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Neueintragungen
Schwaig Grundbesitz GmbH, Frankfurt am Main (Corneliusstraße 34, 60325 Frankfurt...