Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 81756
Firma: CeramTec AG
Sitz: Plochingen
Adresse: Fabrikstr. 23-29, 73207 Plochingen
Veränderungen
CeramTec AG, Frankfurt am Main (Fabrikstr. 23-29, 73207 Plochingen). Der Sitz is...
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CeramTec AG, Frankfurt am Main (Fabrikstr. 23-29, 73207 Plochingen). Mit der Roc...
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CeramTec AG, Frankfurt am Main (Königsberger Str. 1, 60487 Frankfurt am Main). D...
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CeramTec AG, Frankfurt am Main (Königsberger Str. 1, 60487 Frankfurt am Main). D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2007 22:00:00
CeramTec AG, Frankfurt am Main (Königsberger Str. 1, 60487 Frankfurt am Main). Aktiengesellschaft. Satzung vom 22.08.2007. Gegenstand: Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von innovativen Erzeugnissen für technische Zwecke aus keramischen Werkstoffen oder anderen Werkstoffen, die keramische Werkstoffe zu ersetzen geeignet sind. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Pabst, Olivia, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hardt, Dieter, Remscheid, *XX.XX.XXXX; Rollmann, Clemens, Groß-Umstadt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rockwood Specialities Group Ceram Tec GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57347 ). Mit der Rockwood Specialities Group GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57924) als herrschendem Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 16.06.2004, dem die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2004 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hardt, Dieter aus Remscheid,
Pabst, Olivia aus Frankfurt/Main,
Rollmann, Clemens aus Groß-Umstadt