Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 80733
Firma: Frankfurt Economics Enterprises AG
Sitz: Bad Homburg v. d. Höhe
Veränderungen
HRB 80733: Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn, Mußbachstraße 21a, 6134...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 80733: Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn, Mußbachstraße 21a, 6134...
Veränderungen
HRB 80733: Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn, Mergenthaler Alee 77, 6...
Veränderungen
HRB 80733:Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn, Mergenthaler Alee 77, 65...
Veränderungen
HRB 80733:Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn, Mergenthaler Alee 77, 65...
Berichtigungen
Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn, Mergenthaler Alee 77, 65760 Eschbo...
Veränderungen
Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn, Mergenthaler Alee 77, 65760 Eschbo...
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Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn, (Mergenthaler Alee 77, 65760 Eschb...
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Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn (Mergenthaler Alee 77, 65760 Eschbo...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.07.2007 08:16:00
Frankfurt Economics Enterprises AG, Eschborn (Mergenthaler Alee 77, 65760 Eschborn). Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.02.2007 mit Änderung vom 16.07.2007. Gegenstand: integrierte technisch-wirtschaftliche Dienstleistungsberatung. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Forst, Kai, Langen, *XX.XX.XXXX; Thelen, Mario, Frankfurt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Frankfurt Economics GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 51166). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.