Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 80448
Firma: gemeinnützige Gesellschaft für Bildung und berufliche Integration mbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 80448: gemeinnützige Gesellschaft für Bildung und berufliche Integration mbH...
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Veröffentlichung vom 09.07.2014 22:02:00
HRB 80448:gemeinnützige Gesellschaft für Bildung und berufliche Integration mbH, Frankfurt am Main, Heinrich-Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens), 3 (Geeminnützigkeit), 4 (Geschäftsjahr), 5 (Stammkapital), 13 (Dauer der Gesellschaft), 14 (Bekanntmachungen) und 16 (Teilunwirksamkeit) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Heinrich-Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungs-VO), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungs-VO), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie der Hilfe für Behinderte vornehmen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung, der Kommunikation und des Wissenstransfers sowie der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung; b) den Betrieb eines Zentrums für Bildung, Kommunikation und Wissenstransfer; c) Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung; d) Beschaffung von Mitteln, unter anderem durch Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den in Abs. 2 benannten Zweck dienen; e) ähnliche Maßnahmen, Vorhaben und Projekte, die der Verwirklichung des in Abs. 2 bezeichneten Satzungszwecks dienen.Neueintragungen
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