Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 80420
Firma: Deutsche Land (Oriel) GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 80420: Deutsche Land (Oriel) GmbH, Frankfurt am Main, Unterschweinstiege 2-1...
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HRB 80420:Deutsche Land (Oriel) GmbH, Frankfurt am Main, Unterschweinstiege 2-14...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.01.2015 22:02:00
HRB 80420:Deutsche Land (Oriel) GmbH, Frankfurt am Main, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der DP Property Europe Holdings S. à r. l., 46, Boulevard Grande-Duchesse Charlotte, 1330 Luxemburg eingereicht worden. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: (a) als übertragende Gesellschaft: Deutsche Land (Oriel) GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. (b) als übernehmende Gesellschaft: DP Property Europe Holdings S. à r. l. mit dem Sitz in Luxemburg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht. 2. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: (a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 80420. (b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter Registernummer B 113738. 3. Weitere Hinweise: (a) Die übertragende Gesellschaft Deutsche Land (Oriel) GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der D.L. Investments 3 C.V. mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam unter Registernummer 34284323. Die Gesellschafterin wird auf die Gewährung von Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft als Gegenleistung für die Verschmelzung verzichten. Die Verschmelzung erfolgt daher ohne die Ausgabe oder den Umtausch von Geschäftsanteilen. Besondere Rechte von Minderheitsgesellschaftern, z.B. auf Verbesserung eines Umtauschverhältnisses oder auf ein Abfindungsangebot, bestehen nicht. (b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Deutsche Land (Oriel) GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Deutsche Land (Oriel) GmbH, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung möglich ist. Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass sein Anspruch durch die Verschmelzung gefährdet wird. Ausreichend ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung. Dabei sind alle Beweismittel zulässig, insbesondere genügt etwa eine eidesstattliche Versicherung nach § 294 ZPO. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Deutsche Land (Oriel) GmbH, Unterschweinstiege 2 - 14. 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. (c) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden DP Property Europe Holdings S. à r. l. ergeben sich aus § 268 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. August 1915 betreffend die Handelsgesellschaften. Danach haben die Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor dem Tag der Bekanntmachungen der Beschlussfassung über die Verschmelzung entstanden sind, das Recht - ungeachtet einer anders lautenden Vereinbarung -, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung vor dem vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen des Bezirksgerichts von und zu Luxemburg in seiner Eigenschaft als Eilverfahrensrichter die Stellung von Sicherheiten für ihre Forderungen zu beantragen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Befriedigung ihrer Forderungen durch die Verschmelzung gefährdet ist und sie von der Gesellschaft keine angemessenen Sicherheiten erhalten haben. Vollständige Auskünfte können kostenlos angefordert werden unter Deutsche Land (Oriel) GmbH, Unterschweinstiege 2 - 14. 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, und DP Property Europe Holdings S. à r. l., 46, Boulevard Grande-Duchesse Charlotte, 1330 Luxemburg.Veränderungen
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Deutsche Land (Oriel) GmbH, Frankfurt am Main, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Fr...
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Deutsche Land (Oriel) GmbH, Frankfurt am Main, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Fr...
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Deutsche Land (Oriel) GmbH, Frankfurt am Main, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Fr...
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Deutsche Land (Oriel) GmbH, Frankfurt am Main, (Unterschweinstiege 2-14, 60549 F...
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Platin 187. GmbH, Frankfurt am Main (Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt). ...
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