Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 80079
Firma: DIC Hamburg Portfolio AG
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Eschersheimer Landstraße 223, 60320 Frankfurt am Main
Löschungen
DIC Hamburg Portfolio AG, Frankfurt am Main (Eschersheimer Landstraße 223, 60320...
Veränderungen
DIC Hamburg Portfolio AG, Frankfurt am Main (Eschersheimer Landstraße 223, 60320...
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.05.2007 11:10:00
DIC Hamburg Portfolio AG, Frankfurt am Main (Eschersheimer Landstraße 223, 60320 Frankfurt am Main). Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.05.2007. Gegenstand: Erwerb und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, ohne hierzu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern zu verwenden sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenem Grundvermögen, insbesondere der Liegenschaften des DIC Hamburg Portfolios. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Mattern, Stefan, Erftstadt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DIC Hamburg Portfolio GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78504). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mattern, Stefan aus Erftstadt