Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 80040
Firma: Structural Support Systems Germany GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: OpernTurm, Bockenheimer Landstrasse 2-4, 60306 Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 80040: Structural Support Systems Germany GmbH, Frankfurt am Main, OpernTurm...
Veränderungen
HRB 80040:Structural Support Systems Germany GmbH, Frankfurt am Main, OpernTurm,...
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Structural Support Systems Germany GmbH, Frankfurt am Main, Untermainanlage 1, 6...
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Structural Support Systems Germany GmbH, Frankfurt am Main, Untermainanlage 1, 6...
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Structural Support Systems Germany GmbH, Frankfurt am Main, Untermainanlage 1, 6...
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Structural Support Systems Germany GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße ...
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Structural Support Systems Germany GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße ...
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Veröffentlichung vom 08.12.2008 12:00:00
Deukalion Einhundertsechzehnte Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, (Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main).Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 mit Nachtrag vom 17.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) , 3 (Stammkapital) und 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Neue Firma: Structural Support Systems Germany GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Pacho, Norbert, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Standen, David, Sydney/Australien, *XX.XX.XXXX; Thalheimer, Klaus Günther, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Galatea Einhundertzwanzigste Vermögensverwaltungs-GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80067) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pacho, Norbert aus Wiesbaden,
Standen, David aus Sydney/Australien,
Thalheimer, Klaus Günther aus Frankfurt am MainNeueintragungen
Deukalion Einhundertsechzehnte Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main (Mai...