Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 79881
Firma: Novoform Büroeinrichtungen GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Walther-von-Cronberg-Platz 16-18, 60594 Frankfurt am Main
Löschungen von Amts wegen
HRB 79881: Novoform Büroeinrichtungen GmbH, Frankfurt am Main, Walther-von-Cronb...
Löschungsankündigungen
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Veränderungen
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Veränderungen
Novoform Büroeinrichtungen GmbH, Frankfurt am Main, Walther-von-Cronberg-Platz 1...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.05.2007 13:34:00
Novoform Büroeinrichtungen GmbH, Frankfurt am Main (Walther-von-Cronberg-Platz 16-18, 60594 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2007 mit Änderung vom 30.04.2007. Gegenstand: Vertrieb von Büromöbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen aller Art im Groß- und Einzelhandel sowie die Planung von Inneneinrichtungen. Stammkapital: 510.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eisele, Peter A., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Novoform Büroeinrichtungen Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 53681). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eisele, Peter A. aus Frankfurt am Main