Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRB 7983
Firma: MB Invest AG
Sitz: Bad Soden am Taunus
Adresse: Hubertusstraße 8, 65812 Bad Soden am Taunus
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.07.2011 22:00:00
MB Invest AG, Bad Soden am Taunus, Hubertusstraße 8, 65812 Bad Soden am Taunus. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.11.2010. Geschäftsanschrift: Hubertusstraße 8, 65812 Bad Soden am Taunus. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Übenahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art und jeder Rechtsform im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu erwerben, zu gründen und für eigene oder fremde Rechnung zu führen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schmitt, Markus, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MB Beteiligungen OHG mit dem Sitz in Bad Soden am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3282). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmitt, Markus aus Bad Soden am Taunus