Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 79577
Firma: Urbis Wohnen GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 79577: Urbis Wohnen GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 603...
Veränderungen
HRB 79577: Urbis Wohnen GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 603...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.10.2018 22:01:00
HRB 79577: Urbis Wohnen GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der VREF Holding S.à r.l, eingereicht worden.Hierzu teilen wir gemäß § 122d UmwG folgende Angaben mit:An der Verschmelzung sind beteiligt:als übertragende Gesellschafter die Urbis Wohnen GmbH, eine Kapitalgesellschaft des deutschen Rechtes in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;als übernehmende Gesellschaft die VREF Holding S.a.r.l, eine luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: die Urbis Wohnen GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter HRB 79577 eingetragen,die VREF Holding S.à r.l ist im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) Luxemburg unter Nr. B115317 eingetragen.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird folgendes mitgeteilt:Bei der übertragenden Gesellschaft Urbis Wohnen GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Urbis Wohnen GmbH, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, im Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Urbis Wohnen GmbH, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens 2 Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes durch das Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main gefordert werden. Sicherheit ist in der Form des § 232 BGB zu leisten.Bei der übernehmenden Gesellschaft VREF Holding S.à r.l ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 1021-9 des Luxemburger Gesellschaftsrechts. Gemäß Artikel 1021-9 des Luxemburger Gesellschaftsrechts haben die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung im Luxemburger Recueil Electronique des Sociétés et Associations des Protokolls der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft, die die Verschmelzung beschließt bestand, die Möglichkeit innerhalb von 2 Monaten seit dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat, im Eilverfahren einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre fälligen oder noch nicht fälligen Forderungen zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Besondere Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen kommen vorliegend nicht in Betracht, da alle Gesellschaftsanteile des übertragenden Rechtsträgers schon heute dem übernehmenden Rechtsträger vollständig gehören.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter der nachfolgenden Anschrift kostenlos eingeholt werden: Urbis Wohnen GmbH, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main.Veränderungen
Urbis Wohnen GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfur...
Veränderungen
Urbis Wohnen GmbH, Frankfurt am Main (Unterlindau 21-29, 60327 Frankfurt am Main...
Neueintragungen
Urbis Wohnen GmbH, Frankfurt am Main (Unterlindau 21-29, 60327 Frankfurt am Main...