Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 78857
Firma: TEWEFA Factoring GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
TEWEFA Factoring GmbH, Frankfurt am Main (Max-Beckmann-Str. 7, 60599 Frankfurt a...
Löschungen
TEWEFA Factoring GmbH, Frankfurt am Main (Max-Beckmann-Str. 7, 60599 Frankfurt a...
Veränderungen
TEWEFA Factoring GmbH, Frankfurt am Main (Glacisstraße 2, 01099 Dresden). Nicht ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.12.2006 06:46:00
TEWEFA Factoring GmbH, Frankfurt am Main (Max-Beckmann-Str. 7, 60599 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: entgeltliche Erwerb von Forderungen insbesondere aus Warenlieferungen und Dienstleistungen im In- und Ausland sowie deren Verwaltung (Factoring), der entgeltliche Erwerb von Forderungen aus Leistungsverträgen sowie deren Verwaltung, die Geschäftsführung für andere Unternehmen, der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens durch Tätigen von Kapitalanlagen aller Art. Stammkapital: 900.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sauer, Klaus, Heidenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Sedlaczek, Monika, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TEWEFA Factoring AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 25599). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Sauer, Klaus aus Heidenau,
Sedlaczek, Monika aus Oberursel (Taunus)