Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 78677
Firma: Project Markets No. 5 GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 78677: Project Markets No. 5 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Mayfield Property ...
Veränderungen
HRB 78677: Project Markets No. 5 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Mayfield Property ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 24.09.2020 22:00:00
HRB 78677: Project Markets No. 5 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Mayfield Property Management GmbH, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main. Der Verschmelzungsplan vom 27. August 2020, aufgrund dessen die Project Markets No. 5 GmbH als übertragender Rechtsträger auf ihren alleinigen Gesellschafter Dutch Property Company Vermeer 8 B.V. grenzüberschreitend verschmelzen soll, wurde in notariell beurkundeter Form beim Handelsregister eingereicht.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Rechtsträger beteiligt:Der übertragende Rechtsträger mit der Firma Project Markets No. 5 GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main sowie seine eingetragene Geschäftsanschrift unter c/o Mayfield Property Management GmbH, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main.Der übernehmende Rechtsträger mit der Firma Dutch Property Company Vermeer 8 B.V. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), nach niederländischem Recht und hat seinen Gesellschaftssitz in Amsterdam, Niederlande.Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger sind wie folgt in ihren jeweiligen Registern eingetragen:Project Markets No. 5 GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 78677.Dutch Property Company Vermeer 8 B.V. ist eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 34268110.Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Den Gläubigern der Project Markets No. 5 GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 UmwG). Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG). Der Anspruch auf die Gewährung von Sicherheit richtet sich gegen den übertragenden Rechtsträger. Sollte einem Gläubiger, der gemäß § 122j UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, im Einzelfall keine angemessene Sicherheitsleistung gewährt und die grenzüberschreitende Verschmelzung dennoch wirksam geworden sein, richtet sich der Anspruch auf Gewährung von Sicherheitsleistung gegen den übernehmenden Rechtsträger als Rechtsnachfolger. Die Gläubiger von Project Markets No. 5 GmbH können weitere Informationen bezüglich ihrer Rechte unter der Geschäftsanschrift von Project Markets No. 5 GmbH (c/o Mayfield Property Management GmbH, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt am Main) als auch unter derjenigen von Dutch Property Company Vermeer 8 B.V. (Barbara Strozzilaan 201, 1083 HN Amsterdam, Niederlande) erhalten.Zum Schutz der Gläubiger der Dutch Property Company Vermeer 8 B.V. sowie der Project Markets No. 5 GmbH sieht das niederländische Recht vor, dass die Verschmelzung in einer überregionalen Zeitung angekündigt werden muss, um die Gläubiger über die Absicht der Verschmelzungsparteien, die Verschmelzung durchzuführen, zu informieren. Wenn ein Gläubiger Einwände gegen die geplante Verschmelzung hat, kann dieser Gläubiger von (mindestens) einer der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Leistung einer Sicherheit oder eine andere Garantie für die Befriedigung der Forderung des Gläubigers verlangen (Artikel 2:316 Abs. 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder wenn die Vermögenslage der übernehmenden Gesellschaft, die nach der Verschmelzung der Schuldner sein wird, nicht weniger Sicherheiten für die Befriedigung der Forderung bietet, als dies bisher der Fall war. Darüber hinaus haben die Gläubiger das Recht, gegen die beabsichtigte Verschmelzung bis zu einem Monat nach Einreichung des Verschmelzungsplans bei der niederländischen Handelskammer Widerspruch zu erheben (Artikel 2:316 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies kann durch einen entsprechenden Antrag an das Gericht erfolgen; in diesem Fall muss der Gläubiger angeben, welche Sicherheit er erhalten möchte. Die Gläubiger von Dutch Property Company Vermeer 8 B.V. können weitere Informationen bezüglich ihrer Rechte unter der Geschäftsanschrift von Dutch Property Company Vermeer 8 B.V. erhalten: Barbara Strozzilaan 201, 1083 HN Amsterdam, Niederlande.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Dutch Property Company Vermeer 8 B.V. als übernehmende Gesellschaft die Alleingesellschafterin der Project Markets No. 5 GmbH ist.Veränderungen
Project Markets No. 5 GmbH, Frankfurt am Main, c/0 Mayfield Property Management ...
Veränderungen
Go Mainsee 465. V V GmbH, Frankfurt am Main (Corneliusstraße 34, 60325 Frankfurt...
Neueintragungen
Go Mainsee 465. V V GmbH, Frankfurt am Main (Lyoner Straße 26, 60529 Frankfurt a...