Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 77717
Firma: Commerz Business Consulting GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 77717: Commerz Business Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Neue Börsenstraß...
Vorgänge ohne Eintragung
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Commerz Business Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 185, 60327...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.08.2006 14:56:00
Commerz Business Consulting GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 185, 60327 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2006 mit Änderung vom 27.07.2006. Gegenstand: sämtliche unternehmensbezogenen Beratungsdienstleistungen im Kundenauftrag. Die Gesellschaft darf keine Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG und keine Geschäfte im Sinne von §§ 6 f. InvG oder § 34c Gewerbeordnung betreiben sowie keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG erbringen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Klinge, Ralf, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bachmann, Jürgen, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Commerz Business Consulting AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 47956). Die Gesellschaft hat einen Beirat. Zwischen der Gesellschaft und der COMMERZBANK Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32000 ) als herrschendem Unternehmen besteht ein am 23.10.2000/01.11.2000 abgeschlossener Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, dem die Anteilsinhaberin der Gesellschaft durch Beschluss vom 02.11.2000 zugestimmt hat und die Hauptversammlung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft durch Beschluss vom 25.05.2001. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den ersten Beirat bilden: Kirsch, Wolfgang, Bankkaufmann, Frankfurt am Main; Mandel, Michael, Bankkaufmann, Frankfurt am Main; Sieber, Karsten, Bankkaufmann, Eschborn.Personen: Bachmann, Jürgen aus Bad Vilbel,
Dr. Klinge, Ralf aus Oberursel (Taunus)Neueintragungen
Commerz Business Consulting GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 185, 60327...