Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 76976
Firma: VR-Immobilien GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main
Löschungen
VR-Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Ma...
Veränderungen
VR-Immobilien GmbH, Frankfurt am Main (Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Ma...
Veränderungen
VR-Immobilien GmbH, Frankfurt am Main (Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Ma...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.04.2006 13:37:00
VR-Immobilien GmbH, Frankfurt am Main (Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.3.2006. Gegenstand: 1. Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere solche an genossenschaftlichen Verbundunternehmen, deren Tätigkeitsschwerpunkt mit Immobilien und deren Finanzierung verbunden ist. 2. Die Gesellschaft betreibtergänzende Geschäfte einschließlich der Übernahme von Beteiligungen. Sie kann ihren Gegenstand auch mittelbar verwirklilchen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Meyer-Raven, Carsten, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Michel, Adam Johann, Idstein, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Engel, Michael, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX; Riecke, Jochen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der VR - Immobilien AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54144). Zwischen der Gesellschaft und der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen ist am 27./28.12.2001 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 11.06.2002 unddie Hauptversammlung der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank durch Beschluss vom 25.06.2002 zugestimmt haben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Meyer-Raven, Carsten aus Frankfurt am Main,
Engel, Michael aus Mühlheim am Main,
Michel, Adam Johann aus Idstein,
Riecke, Jochen aus Frankfurt am Main