Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRB 7665
Firma: Waldglück Immobilien GmbH
Sitz: Eppstein
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 7665: Waldglück Immobilien GmbH, Eppstein, Kälberstücksweg 4, 61350 Bad Homb...
Veränderungen
HRB 7665: Waldglück Immobilien GmbH, Eppstein, Kälberstücksweg 4, 61350 Bad Homb...
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HRB 7665: Waldglück Immobilien GmbH, Eppstein, Kälberstücksweg 4, 61350 Bad Homb...
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HRB 7665: Waldglück Immobilien GmbH, Eppstein, Kälberstücksweg 4, 61350 Bad Homb...
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HRB 7665: Waldglück Immobilien GmbH, Eppstein, Kälberstücksweg 4, 61350 Bad Homb...
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HRB 7665: Wohn-Wert Speyer GmbH, Eppstein, Kälberstücksweg 2, 61350 Bad Homburg....
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HRB 7665: Wohn-Wert Speyer GmbH, Eppstein, Hugenottenstraße 120 a, 61381 Friedri...
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HRB 7665:Wohn-Wert Speyer GmbH, Eppstein, Valterweg 24, 65817 Eppstein.Geändert,...
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Veröffentlichung vom 19.12.2012 22:00:00
Wohn-Wert Speyer GmbH, Eppstein, Valterweg 24, 65817 Eppstein. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wohn-Wert Taunus GmbH & Co. KG, Eppstein (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3109) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Eisner, Holger, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 04.12.2012 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eisner, Holger aus Friedrichsdorf