Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fulda zum Aktenzeichen HRB 7624
Firma: Gesellschaft zur Beratung und Behandlung bei Suchterkrankungen gGmbH
Sitz: Burghaun
Veränderungen
HRB 7624: Gesellschaft zur Beratung und Behandlung bei Suchterkrankungen gGmbH, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.10.2019 22:01:00
HRB 7624: Gesellschaft zur Beratung und Behandlung bei Suchterkrankungen gGmbH, Burghaun, Mahlertshof 4, 36151 Burghaun. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2019 mit Nachtrag vom 11.10.2019. Geschäftsanschrift: Mahlertshof 4, 36151 Burghaun. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft, im Sinne von §§ 52 ff. AO, ist, Hilfen für Kinder und Jugendliche, Suchtgefährdete und für Abhängigkeitskranke sowie deren soziales Umfeld zu leisten. Zu diesem Zweck errichtet, unterhält und verwaltet die Gesellschaft Facheinrichtungen oder trifft andere geeignete Maßnahmen, um den Suchtgefährdeten und Suchtkranken zu helfen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Severing, Hartmut, Burghaun, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Guttempler-Hilfswerk e.V. mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, VR 6917). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Severing, Hartmut aus Burghaun