Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 75631
Firma: Rubicon 2. Beteiligungs GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 75631: Rubicon 2. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o GAC Germany GmbH...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.06.2019 22:02:00
HRB 75631: Rubicon 2. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o GAC Germany GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der GACEREF Luxco Netherlands S.à.r.l. eingereicht worden.Der Inhalt der bekannt zu machenden Angaben gemäß § 122d Satz 3 UmwG lautet wie folgt:An der Verschmelzung sind beteiligta) als übertragende Gesellschaften die Rubicon 2. Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: c/o GAC Germany GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin.b) als weitere übertragende Gesellschaft die Tiago Assets GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: c/o GAC Germany GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin.c) als aufnehmende Gesellschaft die GACEREF Luxco Netherlands S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, Geschäftsanschrift: 16 Avenue Pasteur, L-2310 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 75631. b) Die weitere übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 77710.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 159 027.4. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung von zwei 100prozentigen Tochtergesellschaften auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Rubicon 2. Beteiligungs GmbH und Tiago Assets GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Rubicon 2. Beteiligungs GmbH und Tiago Assets GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragendenden Gesellschaft entstanden sind.Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos unter der Adresse 16 Avenue Pasteur, L-2310 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg eingeholt werden.c) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-) Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft, 16 Avenue Pasteur, L-2310 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg eingeholt werden.Veränderungen
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HRB 75631:Rubicon 2. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o RHC Management Gm...
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Rubicon 2. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o RHC Management GmbH, Potsda...
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Rubicon 2. Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o DTZ Zadelhoff Tie Leung Gmb...
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