Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 75456
Firma: COMIT GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
COMIT GmbH, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.Die gren...
Löschungen
COMIT GmbH, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.Geschäft...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.03.2009 12:00:00
COMIT GmbH, Frankfurt am Main, (Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main).Gemäß § 122 d UmwG wird bekanntgemacht:1.) Der Enwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans (auch: Fusionsprojekt) betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der COMIT GmbH, der Comit Luxembourg S.a.r.l. und der Comit System Integration & Unternehmensberatung GmbH (übertragende Gesellschaften) auf die COMIT S.E. (übernehmende Gesellschaft) ist beim Handelsregister eingereicht worden.2.) An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a) als übertragende Gesellschaften:- die Comit GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Herriotstraße 1, D-60528 Frankfurt am Main, Deutschland;- die Comit Luxembourg S.a.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in 13-15 zone industrielle Breedwues, L-1259 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg;- die Comit System Integration & Unternehmensberatung GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach den Gesetzen der Republik Österreich mit Sitz in Bankgasse 1, A-1010 Wien, Österreich;Alleinige Gesellschafterin der drei übertragenden Gesellschaften ist die COMIT AG, eine nach schweizerischem Recht gegründete und bestehende Aktiengesellschaft, die im Handelsregister von Zürich unter der Nummer CH-170.3.022.131-2 eingetragen ist und ihren Sitz in Pflanzschulstrasse 7, CH-8004 Zürich, Schweiz hat.b) als übernehmende Gesellschaft: die COMIT S.E., eine europäische Aktiengesellschaft (societas europaea) nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in 13-15 zone industrielle Breedwues, L-1259 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg.3.) Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen:a) Die übertragende-Comit GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 75.456;- Comit Luxembourg S.a.r.l. ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B 137.243;-Comit System Integration & Unternehmensberatung GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter der Nummer FN 197.863a.b) Die übernehmende COMIT S.E. ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B 144.195.4.) a) Da die übertragenden Gesellschaften jeweils eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Konzern-Mutter Comit AG sind, sind bei den übertragenden Gesellschaften keine Minderheitsgesellschafter vorhanden.Da die übertragenden Gesellschaften zu je einem Drittel Akionäre der übernehmenden Gesellschaft sind, sind bei der übernehmenden Gesellschaft keine außen stehnden Minderheitsgesellschafter vorhanden.b) Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaften vom Tag der Wirksamkeit an auf die übernehmende Gesellschaft (neuer Schuldner) über.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Comit GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Comit GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sei, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Comit GmbH unter der Anschrift: Comit GmbH; Herriotstraße 1; 60528 Frankfurt am Main; Deutschland geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden luxemburgischen Comit S.a.r.l. richten sich nach Artikel 268 des Gesetzes des Großherzogtums Luxemburg vom 10. August 1915 über gewerbliche Gesellschaften. Danach sind die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Comit S.a.r.l., deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans (Fusionsprojekts) im Memorial C, Recueil des Societes et Associations entstanden sind, berechtigt, innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung beim vorsitzenden Richter der Kammer des Tribunal d'Arrondissement, der für gewerbliche Angelegenheiten im Bereich Luxemburg-Stadt verantwortlich ist und in der Zusammensetzung wie in Eilfällen tagt, angemessene Sicherheit zu verlangen, soweit diese grenzüberschreitende Verschmelzung einen solchen Schutz notwendig macht. Der Präsident des Gerichts soll einen solchen Antrag zurückweisen, wenn der Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit besitzt, oder wenn solche Sicherheiten unnötig sind im Hinblick auf das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach der Verschmelzung. Auch wenn die in Rede stehende Forderung noch nicht fällig ist, kann die schuldende Gesellschaft einen Antrag auf Sicherheitsleistung abwenden, indem sie dem Gläubiger Zahlung leistet.Wenn die Sicherheit nicht innerhalb der vom vorsitzenden Richter bestimmten Frist geleistet wird, wird die Forderung sofort fällig.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden österreichischen Comit System Integration & Unternehmensberatung GmbH richten sich nach § 13 EU-VerschG. Danach ist den Gläubigern, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften können unter der folgenden Adresse kostenlos angefordert werden:Comit GmbH; Herriotstraße 1; 60528 Frankfurt am Main; Deutschland.Veränderungen
COMIT GmbH, Frankfurt am Main, (Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main).Gesamt...
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COMIT GmbH, Frankfurt am Main (Barckhausstr. 12-16, 60325 Frankfurt am Main). Ni...
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Gefundene Marken zu: Comit Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE2066867 | Marke gelöscht | Wort-Bildmarke | COMCOLLEG | 06.06.1994 | ComIT - Information Technology GmbH, 45131 Essen, DE | |
DE307275663 | Marke gelöscht | Wortmarke | comit sysko | 23.08.2007 | Comit Sysko GmbH, 33334 Gütersloh, DE | Heuking Kühn Lüer Wojtek, 20354 Hamburg, DE |
DE396214215 | Marke gelöscht | Wort-Bildmarke | ComIT | 19.06.1996 | ComIT - Information Technology GmbH, 45131 Essen, DE | Patentanw. Schulte, Jörg, Dipl.-Ing., 45219 Essen, DE |