Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRB 7487
Firma: Aster Reserve GmbH
Sitz: Bad Soden am Taunus
Adresse: Königsteiner Str. 68, 65812 Bad Soden am Taunus
Löschungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.12.2014 22:03:00
HRB 7487:Aster Reserve GmbH, Bad Soden am Taunus, Königsteiner Str. 68, 65812 Bad Soden am Taunus.Veröffentlichung gemäß § 122d S.2 UmwG betreffend grenzüberschreitende Verschmelzung:1.Verschmelzungsplan Der Verschmelzungsplan wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 1021 / 2014 S vom 17. November 2014 des Notars Dr. Bernhard Schütz, Frankfurt am Main) am 17. November 2014 beim Handelsregister eingereicht.2.Beteiligte Gesellschaften (a)Übertragende Gesellschaft: Aster Reserve GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Bad Soden am Taunus, Deutschland, und inländischer eingetragener Geschäftsanschrift Königsteiner Str. 68, 65812 Bad Soden am Taunus, Deutschland;(b)Übernehmende Gesellschaft: Sigma Group Holdings S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Luxemburger Recht (société à responsabilité limitée) mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, und registrierter Geschäftsadresse 20, Avenue Monterey, L-2163 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.3. Register der beteiligten Gesellschaften (a)Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im dem Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus, Deutschland, unter HRB 7487;(b)Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen in dem Luxemburger Register für Handel und Gesellschaften (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der Nummer B 124222.4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über die unter Ziffer 4 genannten Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (a)Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.(b)Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Aster Reserve GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Aster Reserve GmbH Königsteiner Str. 68 65812 Bad Soden am Taunus Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden.(c)Die Rechte der Gläubiger der Luxemburger Sigma Group Holdings S.à r.l. ergeben sich aus Artikel 268 in Verbindung mit Artikel 257 des Luxemburger Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915, in der zuletzt geänderten Fassung. Danach können die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im Luxemburger Amtsblatt, dem Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations begründet wurden, ungeachtet aller anderweitigen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem zuständigen Richter im Eilverfahren die Stellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern die Verschmelzung eine solche Sicherung erforderlich macht. Zuständiger Richter ist der Vorsitzende Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes (le magistrat présidant la chambre du tribunal d'arrondissement siégeant en matière commerciale), in dem die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat. Der zuständige Richter weist den Antrag auf Sicherheitsleistung ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt, oder wenn die Stellung von Sicherheiten in Anbetracht des Vermögens der aufnehmenden Gesellschaft nach dem Vollzug der Verschmelzung nicht notwendig ist. Die Schuldnergesellschaft kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig.Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden: Sigma Group Holdings S.à r.l.20, Avenue Monterey L-2163 Luxemburg Großherzogtum LuxemburgVeränderungen
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Neueintragungen
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