Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 74754
Firma: Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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Veröffentlichung vom 04.09.2017 22:01:00
HRB 74754: Bürgerhospital-Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit GmbH, Frankfurt am Main, Nibelungenallee 37-41, 60318 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 mit Nachtrag vom 24.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bürgerhospital-Service GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50974) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 sowie weitere Änderungen in den §§ 1.1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Ausübung der Geschäftsführung) beschlossen. Neue Firma: Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit GmbH. Neuer Gegenstand: die Bildung eines arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetriebes mit der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH und die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Hol- und Bringedienste jeglicher Art, Verwaltungsdienste, Bewirtschaftung des Verpflegungssektors inkl. Reinigungsdienste in der Zentralküche, Facility-Management-Dienstleistungen. Die Leistungen können gegenüber der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH und deren verbundene Gesellschaften sowie gegenüber Dritten erbracht werden, wobei Dritte nicht überwiegend bedient werden dürfen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Holtmann, Annette, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bürgerhospital-Service GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50974) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 03.08.2017 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Holtmann, Annette aus Frankfurt am Main
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