Veröffentlichungen vom Amtsgericht Marburg zum Aktenzeichen HRB 7438
Firma: Viessmann Climate Solutions AG
Sitz: Allendorf (Eder)
Adresse: Viessmannstraße 1, 35108 Allendorf
Löschungen
HRB 7438: Viessmann Climate Solutions AG, Allendorf (Eder), Viessmannstraße 1, 3...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.04.2020 22:00:00
HRB 7438: Viessmann Climate Solutions AG, Allendorf (Eder), Viessmannstraße 1, 35108 Allendorf. Es ist beabsichtigt, die Viessmann Climate Solutions Österreich AG mit Sitz in Wien (RepublikÖsterreich) als übertragenden Rechtsträger nach den Vorschriften der SE-VO (Verordnung[EG] Nr. 2157/2001) auf die Viessmann Climate Solutions AG als übernehmendenRechtsträger zu einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) zu verschmelzen.Die sich verschmelzenden Gesellschaften sind:a) Viessmann Climate Solutions AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mitSitz in Allendorf (Eder), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg(Bundesrepublik Deutschland) unter HRB 7438; dort sind die Unterlagen nach Art. 3Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt;b) Viessmann Climate Solutions Österreich AG, eine Aktiengesellschaft nach österreichischemRecht mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des HandelsgerichtsWien (Republik Österreich) unter FN 524372 k; dort sind die Unterlagen nach Art. 3Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Viessmann Climate Solutions AG ergebensich aus Art. 24 SE-VO i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Viessmann ClimateSolutions AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können,wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Bekanntmachung der Durchführungder Verschmelzung nach Art. 28 SE-VO i.V.m. § 19 UmwG i.V.m. § 10 HGB erfolgtist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht ihnenjedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrerForderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Offenlegung der Durchführungder Verschmelzung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen,steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweiseBefriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist (Art. 24 SE-VO i. V. m. § 22 Abs. 2 UmwG).Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertragoder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. Obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein,vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigenLeistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierendenSchadensersatzanspruches.Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruchzugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohneweitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dassdie Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist dieDarlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend.Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer eidesstattlichen Versicherungnach § 294 ZPO. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistungspätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzungin das Handelsregister der Viessmann Climate Solutions AG i.S.d. Art. 28 SE-VO i.V.m. § 19UmwG i.V.m. § 10 HGB gefordert werden muss. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüberder Viessmann Climate Solutions SE unter deren Geschäftsanschrift Viessmannstraße 1,35108 Allendorf (Eder), geltend zu machen.Für Anleihegläubiger der Viessmann Climate Solutions AG sowie für Inhaber von mit Sonderrechtenausgestatteten Wertpapieren außer Aktien gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b) und c)SE-VO gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte entsprechend.Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitätender Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden:Viessmann Climate Solutions AG,Viessmannstraße 1, 35108 Allendorf (Eder).An den sich verschmelzenden Gesellschaften sind weder Minderheitsaktionäre noch Inhabervon Sonderrechten beteiligt. Es bedarf daher keines Hinweises auf die Modalitäten derAusübung der Rechte von Minderheitsaktionären und Sonderrechtsinhabern.5. Die SE wird unter der Firma Viessmann Climate Solutions SE im Rechtsverkehr auftreten.Sie wird ihren Sitz in Allendorf (Eder), Deutschland, haben.Veränderungen
HRB 7438: Viessmann Climate Solutions AG, Allendorf (Eder), Viessmannstraße 1, 3...
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Neueintragungen
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