Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRB 7389
Firma: Stadtgalerie Königstein GmbH
Sitz: Königstein
Adresse: Frankfurter Straße 9a, 61462 Königstein im Taunus
Löschungen
HRB 7389: Stadtgalerie Königstein GmbH, Königstein, Frankfurter Straße 9a, 61462...
Veränderungen
HRB 7389: Stadtgalerie Königstein GmbH, Königstein, Frankfurter Straße 9a, 61462...
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Stadtgalerie Königstein GmbH, Königstein, Klosterstraße 15, 61462 Königstein. Ge...
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Stadtgalerie Königstein GmbH, Königstein, Klosterstraße 15, 61462 Königstein.Mit...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.03.2009 22:00:00
Stadtgalerie Königstein GmbH, Königstein, Klosterstraße 15, 61462 Königstein.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2008. Geschäftsanschrift: Klosterstraße 15, 61462 Königstein. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland, insbesondere die Errichtung, Vermietung und Verwertung der Stadtgalerie Königstein in Königstein im Taunus. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Horn, Eberhard, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Stadtgalerie Königstein GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3052). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Horn, Eberhard aus Königstein im Taunus