Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 7377
Firma: LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft mbH
Sitz: Offenbach am Main
Adresse: Herrnstraße 55-57, 63065 Offenbach am Main
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HRB 7377: LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Herrns...
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HRB 7377: LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Herrns...
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HRB 7377: LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Herrns...
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HRB 7377: LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Herrns...
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LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Starkenburgring ...
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Lebensräume gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Offen...
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LEBENSRÄUME Rehabilitationsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Starkenburgring ...
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Lebensräume gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Offen...
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Lebensräume gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Offen...
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Veröffentlichung vom 06.11.2006 13:50:00
Lebensräume gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main (Arndtstr. 23, 63069 Offenbach am Main). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag von ihrem Vermögen denTeilbetrieb Integrationsfirma als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung zur Aufnahme auf die L-Werk Gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42227) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.