Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wetzlar zum Aktenzeichen HRB 7319
Firma: hofmann CERAMIC GmbH
Sitz: Breitscheid-Erdbach
Veränderungen
HRB 7319: hofmann CERAMIC GmbH, Breitscheid-Erdbach, Mühlweg 14, 35767 Breitsche...
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HRB 7319: hofmann CERAMIC GmbH, Breitscheid-Erdbach, Mühlweg 14, 35767 Breitsche...
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HRB 7319: hofmann CERAMIC GmbH, Breitscheid-Erdbach, Mühlweg 14, 35767 Breitsche...
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HRB 7319: Hofmann GmbH, Breitscheid-Erdbach, Mühlweg 14, 35767 Breitscheid-Erdba...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2017 22:01:00
HRB 7319: Hofmann GmbH, Breitscheid-Erdbach, Mühlweg 14, 35767 Breitscheid-Erdbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2017. Geschäftsanschrift: Mühlweg 14, 35767 Breitscheid-Erdbach. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und sonstigen Wirtschaftsgütern, dieÜberlassung des Vermögens an die hofmann CERAMIC GmbH mit Sitz in Breitscheid-Erdbach (HRB 4009 des AG Wetzlar) und die Herstellung und der Vertrieb von keramischen Spezialprodukten sowie Zubehörprodukten für die Gießerei-sowie Draht- und Kabelindustrie aller Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Reuther, Thorsten, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hofmann GmbH & Co. OHG mit dem Sitz in Erdbach (Amtsgericht Wetzlar, HRA 6031). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Reuther, Thorsten aus Wetzlar