Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wetzlar zum Aktenzeichen HRB 7118
Firma: RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH
Sitz: Wetzlar
Veränderungen
HRB 7118: RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH, Wetzlar, Friedenstraße 16 a+b, 3...
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 7118: RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH, Wetzlar, Friedenstraße 16 a+b, 3...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.11.2016 22:01:00
HRB 7118: RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH, Wetzlar, Friedenstraße 16 a+b, 35578 Wetzlar. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Rollstuhlbasketball Marketing Limited, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht mit Sitz in Birmingham, United Kingdom, Companies Register für England und Wales, NR. 05282591 eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH nach § 122 a Abs 2 iVm § 19 Abs 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH gem. § 122 a Abs 2 iVm § 22 Abs 1 Satz 3 UmwG auf diese Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmassse haben, die nach der gesetzlichen Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleitungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der RSV Lahd-Dill Sportvermarktungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Freidensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitsung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der RSV Sportvermarktungs GmbH gefordert werden muss. Die Gläubiger der übertragenden Rollstuhlbasketball Marketing Limited können gemäß § 11 (2)(c) CCBMR nach Bekanntmachung der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanentwurfes durch den registrar des Companies House für England und Wales beim High Court of Justice die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. In diesem Fall muss die Gläubigerversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der Verschmelzung zustimmen. (§14 CCBMR) . Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung sämtlicher Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können kostenlos bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH z.Hd. von Andreas Joneck, Friedensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Neueintragungen
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