Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 7053
Firma: Sozialfonds GmbH der Frankfurter Societät
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 7053: Sozialfonds GmbH der Frankfurter Societät, Frankfurt am Main, Frankena...
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Veröffentlichung vom 29.08.2011 12:00:00
Sozialfonds Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Frankfurter Societäts-Druckerei, Frankfurt am Main, Frankenallee 71-81, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 2 (Unternehmenszweck) sowie 9 (Geschäftsführung) beschlossen. Neue Firma: Sozialfonds GmbH der Frankfurter Societät. Neuer Gegenstand: Die Unterstützungskasse ist eine soziale Einrichtung, die es den Gesellschaften Frankfurter Societät GmbH (FS), Frankfurter Societäts-Medien GmbH und Frankfurter Societäts-Druckerei GmbH sowie allen Gesellschaften, an denen die Frankfurter Societät GmbH direkt oder indirekt 100% der Anteile hält (zusammen "FS-Unternehmensgruppe"), ermöglicht, im Rahmen der steuerlich zulässigen Grenzen Beihilfe in Fällen der Not und Arbeitslosigkeit zu gewähren. Die Gesellschaften werden nachfolgend als "Trägerunternehmen" bezeichnet. Ausschließlicher und unabänderbarer Zweck der Unterstützungskasse ist die Gewährung von Beihilfen in Fällen der Not oder Arbeitslosigkeit an Versorgungsberechtigte im Sinne dieser Satzung. Versorgungsberechtigte und Leistungsempfänger i.S.d. Satzung sind aktive Betriebsangehörige und frühere Betriebsangehörige der Trägerunternehmen, die aus diesen nach dem 01.01.2011 ausgeschieden sind, sowie deren Angehörige. Dies gilt entsprechend für ausgleichsberechtigte Personen im Rahmen des Versorgungsausgleichsgesetzes. Ein Rechtsanspruch auf Beihilfe besteht nicht. Ein solcher Anspruch kann auch nicht durch laufende Unterstützung begründet werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist von der Tätigkeit des Unternehmens ausgeschlossen. Die Mittel des Unternehmens werden ausschließlich für die in dieser Satzung festgelegten Zwecke verwendet. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Veränderungen
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