Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wetzlar zum Aktenzeichen HRB 6931
Firma: Reclay Forest GmbH
Sitz: Wesel
Adresse: Am Homberg 2b, 46487 Wesel
Löschungen
HRB 6931: Reclay Forest GmbH, Herborn, Austraße 34, 35745 Herborn. Neuer Sitz: W...
Veränderungen
HRB 6931: Reclay Forest GmbH, Herborn, Austraße 34, 35745 Herborn. Bestellt als ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.09.2015 22:00:00
HRB 6931: Reclay Forest GmbH, Herborn, Austraße 34, 35745 Herborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Austraße 34, 35745 Herborn. Gegenstand: Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung sowie Verwertung von Grundbesitz im In- und Ausland, insbesondere von Wald, Land- und Wasserflächen einschließlich der Forstbewirtschaftung und der Verpachtung von Jagdrechten, sowie das Betreiben eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen, werden nicht ausgeführt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fruscio, Raffael August, Herborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Reclay Forest GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herborn (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7166). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fruscio, Raffael August aus Herborn