Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 6885
Firma: Atrix Laboratories GmbH
Sitz: Bad Homburg v. d. Höhe
Adresse: Hessenring 119-121, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Löschungen
Atrix Laboratories GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Hessenring 119-121, 61348 Bad H...
Veränderungen
Atrix Laboratories GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Hessenring 119-121, 61348 Bad H...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.04.2009 12:00:00
Atrix Laboratories GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Hessenring 119-121, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 24.03.2009 gemäß § 122 d UmwG den Entwurf eines gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma Atrix Laboratories GmbH mit Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe (Bundesrepublik Deutschland) sowie als übernehmende Gesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht unter der Firma Atrix Luxembourg S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg). Die Atrix Laboratories GmbH als übertragende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe unter HRB 6885 eingetragen. Die Atrix Luxembourg S.a.r.l. als übernehmende Gesellschaft ist am 20.03.2009 durch Urkunde des luxemburgischen Notars Jean-Joseph Wagner errichtet worden und noch nicht im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg eingetragen. Auf Grund der Tatsache, daß die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, haben die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122 j UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen überdies nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft haben gemäß Artikel 268 Abs.1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10.08.1915 ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch bei dem zuständigen Bezirksgericht anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen überdies nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses entstanden sind. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden: Latham & Watkins LLP, Herr Rechtsanwalt Dr.Gero Pfeiffer, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt am Main; E-Mail: gero.pfeiffer@lw.comVeränderungen
Atrix Laboratories GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Hessenring 119-121, 61348 Bad H...
Gefundene Marken zu: Atrix Laboratories Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
EM002368181 | Marke gelöscht | Wortmarke | PMIC - Pharmaco-Mechanical Infection Control | 04.02.2003 | ATRIX Laboratories GmbH, 61348, Bad Homburg, DE | AWAPATENT AB, 211 18, Malmö, SE |