Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRB 6855
Firma: Langbein & Hofer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Linden
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HRB 6855: Langbein & Hofer Steuerberatungsgesellschaft mbH, Linden, Konrad-Adena...
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HRB 6855: Langbein & Hofer Steuerberatungsgesellschaft mbH, Linden, Kurt-Schumac...
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HRB 6855: AMS Dietz und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Linden, Kurt-S...
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HRB 6855: AMS Dietz und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Linden, Kurt-S...
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HRB 6855: AMS Dietz und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Linden, Kurt-S...
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AMS Dietz und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Linden, Kurt-Schumacher-...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2008 12:00:00
AMS Dietz und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Linden, (Konrad-Adenauer-Straße 15, 35440 Linden).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2008 mit Änderung vom 19.08.2008. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Als Geschäftsführer sind Steuerberater zu bestellen. Neben Steuerberatern können auch Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie, nach Genehmigung durch die zuständige Steuerberaterkammer, besonders befähigte Personen mit einer anderen Ausbildung als einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtungen als Geschäftsführer bestellt werden (§ 50 Abs. 2, 3 StBerG). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Bestellt als Geschäftsführer: Dietz, Horst, Steuerberater, Linden, *XX.XX.XXXX; Köppel, Kurt, Steuerberater, Wöllstadt, *XX.XX.XXXX; Roufs, Jürgen Wilhelm Antonius, Rechtsanwalt, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX.Personen: Dietz, Horst, Steuerberater aus Linden,
Köppel, Kurt, Steuerberater aus Wöllstadt,
Roufs, Jürgen Wilhelm Antonius, Rechtsanwalt aus Bad Nauheim