Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRB 6758
Firma: ETL - Linneborn & Höbel Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Wettenberg
Adresse: Im Westpark 3, 35435 Wettenberg
Löschungen
HRB 6758: ETL - Linneborn & Höbel Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wettenberg, I...
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ADVICUR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wettenberg, Im Westpark 3, 35435 Wetten...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.02.2008 12:00:00
ADVICUR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wettenberg (Im Westpark 3, 35435 Wettenberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2007 mit Änderung vom 15.11.2007. Gegenstand: Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 StBerG, und zwar insbesondere: die Beratung und Vertretung in Steuersachen; die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; die gutachterliche Tätigkeit sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer, der dann Steuerberater sein muss, bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, von denen jeweils einer zumindest Steuerberater sein muss. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern, die Steuerberater sein müssen, Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Linneborn, Gerhard, Steuerberater, Breidenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.