Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wetzlar zum Aktenzeichen HRB 6622
Firma: Zentrum für High Tech und Kultur Management GmbH
Sitz: Gießen
Adresse: Heegstrauchweg 48, 35394 Gießen
Löschungen
HRB 6622: Zentrum für High Tech und Kultur Management GmbH, Wetzlar, Spilburgstr...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.02.2014 12:00:00
Zentrum für High Tech und Kultur Management GmbH, Wetzlar, Spilburgstr. 1 A, 35578 Wetzlar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2013. Geschäftsanschrift: Spilburgstr. 1 A, 35578 Wetzlar. Gegenstand: 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Investition in Unternehmenswerte bestehend aus Immobilien und Beteiligungen, sowie der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Weiterhin der Erwerb von Kapitalanlagen und Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie die Verwaltung dieses Vermögens. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Immobilien und ferner der Erwerb von Grundstücken, um diese durch Dritte bebauen zu lassen, sowie die Verwaltung dieser Grundstücke und der Immobilien. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, insbesondere nach § 34 c der Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz. Zum Unternehmensgegenstand gehört zudem die Hausverwaltung sowie Grundstücks- und Gebäudepflege für fremde Dritte. Weitere Unternehmensgegenstände sind das Verlegen von kontinuierlichen und einmalig erscheinenden publizistischen Werken aller Art, sowie das Herausbringen und Verlegen von Büchern aller Art und Inhalten, das Ausführen von Werbeaufträgen und allen Leistungen, die direkt oder indirekt mit der Werbung zu tun haben, sowie das Verlegen von publizistischen Werken mit allen elektronischen Medien. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch das Erbringen von organisatorischen, kaufmännischen und marketingspezifischen Dienstleistungen im Bereich des Eventmarketings, der Publizistik, des Marketings und der Werbung im eigenen Namen und für Dritte. Gegenstand des Unternehms ist auch die branchenübergreifende Beratungsleistung für Unternehmen aller Art sowie die Erstellung und Umsetzung von Marketingstrategien, Produkteinführungen und Vertriebskonzepten, soweit dies keiner staatlichen Genehmigung bedarf. Die Beratungsleistungen umfassen von allgemeiner Unternehmensberatung im kaufmännischen Bereich auch turn-around-Beratungen und -strategien, Prozessoptimierung und Beratungen im Qualitätsmanagement. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diese Zwecke fördern oder geeignet sind, ihnen zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schöber, Knud, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Spilburg Aktiengesellschaft für Unternehmenswerte mit dem Sitz in Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar, HRB 5065). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schöber, Knud aus Wetzlar