Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fulda zum Aktenzeichen HRB 6565
Firma: Mediana Seniorenresidenz GmbH
Sitz: Hünfeld
Veränderungen
HRB 6565: Mediana Seniorenresidenz GmbH, Hünfeld, Niedertor 2-8, 36088 Hünfeld. ...
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HRB 6565:Mediana Seniorenresidenz GmbH, Hünfeld, Niedertor 2-8, 36088 Hünfeld.Di...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.09.2014 22:01:00
HRB 6565:Mediana Seniorenresidenz GmbH, Hünfeld, Niedertor 2-8, 36088 Hünfeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2014. Geschäftsanschrift: Niedertor 2-8, 36088 Hünfeld. Gegenstand: ist die Entwicklung, Errichtung und Verwaltung von Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, insbesondere der Betrieb eines Seniorenwohnstifts in der Stadt Hünfeld, das seinen Bewohnern einen in allen Lebenssituationen freundlichen, großzügigen und sicheren Lebensraum bieten soll, zur Verwirklichung eines würdigen und individuellen Lebensstils im Alter. Stammkapital: 800.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Diederich, Hans-Karl, Eichenzell, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Seniana GmbH & Co. Seniorenresidenz KG mit dem Sitz in Hünfeld (Amtsgericht Fulda, HRA 3345). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Diederich, Hans-Karl aus Eichenzell