Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wetzlar zum Aktenzeichen HRB 6559
Firma: HELM Baugesellschaft mbH
Sitz: Aßlar
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HRB 6559: HELM Baugesellschaft mbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßla...
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HRB 6559: HELM Baugesellschaft mbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßla...
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HRB 6559: HELM Baugesellschaft mbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßla...
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HRB 6559: Helm FT-Bau GmbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Die G...
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HRB 6559: Helm FT-Bau GmbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Die G...
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HRB 6559: Helm FT-Bau GmbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Beste...
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HRB 6559: Helm FT-Bau GmbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Die G...
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HRB 6559: Helm FT-Bau GmbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Nicht...
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Helm FT-Bau GmbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Bestellt als Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.09.2013 12:00:00
Römer-Helm GmbH, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2013. Geschäftsanschrift: Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Beton, Fertigungsmörtel, Steinen und Deckenelementen, sowie vorgefertigten Mauerwerkselementen. Stammkapital: 35.750,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kovacevic, Suljo, Aßlar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Römer-Helm GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7270). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kovacevic, Suljo aus Aßlar