Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fulda zum Aktenzeichen HRB 6543
Firma: Mediana Akademie GmbH
Sitz: Fulda
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HRB 6543: Mediana Akademie GmbH, Fulda, Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda. Be...
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HRB 6543: Mediana Akademie GmbH, Fulda, Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda. Ni...
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HRB 6543: Mediana Akademie GmbH, Fulda, Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda. Ni...
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HRB 6543: Mediana Akademie GmbH, Fulda, Kothenbachweg 4, 36041 Fulda. Geändert, ...
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HRB 6543: Mediana Akademie GmbH, Fulda, Kothenbachweg 4, 36041 Fulda. Nicht mehr...
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HRB 6543: Mediana Akademie GmbH, Fulda, Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda. Ge...
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HRB 6543: Mediana Akademie GmbH, Fulda, Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda. Be...
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HRB 6543: Mediana Akademie GmbH, Fulda, Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda. Be...
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HRB 6543:Mediana Akademie GmbH, Fulda, Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda.Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2014 22:02:00
HRB 6543:Mediana Akademie GmbH, Fulda, Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2014. Geschäftsanschrift: Von-Schildeck-Straße 15, 36043 Fulda. Gegenstand: Die Veranstaltung und Durchführung von Tagungen, Schulungen und Seminaren im Bereich Pflege, Betreuung und Begleitung sowie alle diesem Zweck dienenden Geschäfte und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Geschäftsführer: Diederich, Hans-Karl, Eichenzell, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Zugast GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hünfeld (Amtsgericht Fulda, HRA 3449). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Diederich, Hans-Karl aus Eichenzell