Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Hersfeld zum Aktenzeichen HRB 651
Firma: Klinikum Bad Hersfeld GmbH
Sitz: Bad Hersfeld
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 651: Klinikum Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld, Seilerweg 29, 36251 Bad Hersf...
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Klinikum Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld, Seilerweg 29, 36251 Bad Hersfeld. Die ...
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Veröffentlichung vom 26.06.2008 12:00:00
Klinikum Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld (Bad Hersfeld). Die Gesellschafterversammlungen vom 23.01.2008 und 21.04.2008 haben eine Änderung der Satzung in §§ 2, 8 und 12 des Gesellschaftsverttrags beschlossen. In den Gesellschaftsvertrag wird in § 2 ein neuer Abs. 3 zur Erweiterung des Gsellschaftszwecks eingefügt: Zweck der Gesellschaft ist auch der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren i.S.d. § 95 SGB V, als fachübergreifende ärztliche geleitete Einrichtungen. Weitere medizinsche Versorgungsformen stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zulässig sind. Im neu nummerierten alten § 2 Abs. 3 - nun Abs. 4 - wird bestimmt, dass die Gesellschaft nun auch Zweigniederlassungen errichtet darf. In § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird die Ladungsfrist für die Einberufung von Gesellschaftsversammlungen auf eine Woche verkürzt. § 12 wird um einen neuen Absatz 7 ergänzt. Danach ist der Aufsichtsrat nicht verpflichtet, den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister zu veröffentlichen. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern, die medizinisch zweckmäßige und ausrei-chende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten sowie die Rehabilitation, Betreuung und Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Kreiskrankenhauses Bad Hersfeld und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen (einschließlich Wohnheime). Hierzu gehören auch die Ausbildungseinrichtungen sowie die Maßnahmen wissenschaftlicher und sonstiger krankenhausbezogener Fort- und Weiterbildung. Der Betrieb des Krankenhauses umfasst stationäre- und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen. (3) Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens sind auch der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), als fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie von sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar dienen. Sie kann sich an anderen Gesellschaften mit gleichen, ähnlichen oder verwandten Gegenständen beteiligen oder sonstige Gesellschaften übernehmen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.