Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 6454
Firma: Flint Group Frankfurt GmbH
Sitz: Stuttgart
Adresse: Sieglestr. 25, 70469 Stuttgart
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.12.2008 12:00:00
Flint Group Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Gaugrafenstr. 4-8, 60489 Frankfurt am Main.Bei Gericht ist ein Verschmelzungsplan betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Arrowhead Holdings Denmark ApS als übertragenden Rechtsträger und der Flint Group Frankfurt GmbH als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Die Flint Group Frankfurt GmbH (übernehmende Gesellschaft) mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 6454, hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht, auf dessen Grundlage die Arrowhead Holdings Denmark ApS (übertragende Gesellschaft) mit Sitz in Kopenhagen/Dänemark, eingetragen beim zuständigen Register für Kapitalgesellschaften in Kopenhagen, Register Nr. 26132746, auf die Flint Group Frankfurt GmbH über die Grenze verschmolzen werden soll.Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften richten sich für die übernehmende Gesellschaft nach § 122j, 22, 47, 50 und 51 UmwG. Demnach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, die binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind nach § 19 Abs. 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die über die Zustimmung beschließen soll, zu übersenden. Der Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln.Gem. § 65 des dänischen Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit § 134 c Abs. 4 des dänischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften (GKapGes) müssen die unparteiischen sachverständigen Prüfer für die übertragende dänische Gesellschaft eine Erklärung abgeben, ob die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nach der Verschmelzung voraussichtlich als ausreichend gesichert anzusehen sind. Wird in der Erklärung der Prüfer angenommen, dass die Gläubiger nach der Verschmelzung ausreichend gesichert sind, haben die Gläubiger keine weiteren Rechte. Wird in der Erklärung der Prüfer angenommen, dass die Möglichkeit einer Befriedigung der Gläubiger durch die Verschmelzung verringert wird, so können die Gläubiger, deren Forderungen vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans begründet und nicht gesondert abgesichert sind, gem. § 134 g Abs. 1 des GKapGes spätestens vier Wochen, nachdem die Verschmelzung in der übertragenden Gesellschaft beschlossen worden ist, ihre Forderungen anmelden. Für angemeldete fällige Forderungen kann Befriedigung und für angemeldete nicht fällige Forderungen kann hinreichende Sicherheitsleitung verlangt werden, gem. § 134 g Abs. 2 des GKapGes. Besteht zwischen der Gesellschaft und Gläubigern Uneinigkeit über die Sicherheitsleistungen, so können beide Parteien dem Gericht am Sitz der Gesellschaft spätestens 2 Wochen nach Anmeldung der Forderung die Angelegenheit zur Enstcheidung vorlegen.Kostenlose schriftliche Auskünfte über diese Modalitäten können unter der folgenden Adresse eingeholt werden:Flint Group Frankfurt GmbH, Gaugrafenstraße 4-8, 60489 Frankfurt.Die GeschäftsführerVeränderungen
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