Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wetzlar zum Aktenzeichen HRB 6408
Firma: Raan GmbH
Sitz: Herborn
Adresse: Unterm Damel 17, 35745 Herborn
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HRB 6408: Raan GmbH, Herborn, Unterm Damel 17, 35745 Herborn. Die Gesellschafter...
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HRB 6408: Raan GmbH, Herborn, Unterm Damel 17, 35745 Herborn. Gesamtprokura geme...
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HRB 6408: Raan GmbH, Herborn, Unterm Damel 17, 35745 Herborn. Einzelprokura: Fre...
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HRB 6408: Raan GmbH, Herborn, Unterm Damel 17, 35745 Herborn. Die Gesellschaft i...
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HRB 6408: Raan GmbH, Herborn, Unterm Damel 17, 35745 Herborn. Die Gesellschaft i...
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HRB 6408:Raan GmbH, Herborn, Unterm Damel 17, 35745 Herborn.Bestellt als Geschäf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.12.2012 12:00:00
Raan GmbH, Herborn, Unterm Damel 17, 35745 Herborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2012. Geschäftsanschrift: Unterm Damel 17, 35745 Herborn. Gegenstand: Errichtung und Erwerb anderer Unternehmen sowie das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fruscio, Raffael, Herborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Raan GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herborn (Amtsgericht Wetzlar, HRA 6949). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fruscio, Raffael aus Herborn