Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRB 6357
Firma: Nichia Europe GmbH
Sitz: Kronberg im Taunus
Veränderungen
HRB 6357: Nichia Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 28, 61476 Kro...
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HRB 6357: Nichia Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 28, 61476 Kro...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.05.2021 22:00:00
HRB 6357: Nichia Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 28, 61476 Kronberg im Taunus. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Nichia Europe GmbH mit Satzungssitz in Kronberg im Taunus, Deutschland (Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen beim Amtsgericht Königstein im Taunus unter der HRB 6357) als übernehmender Rechtsträger mit der Nichia Europe B.V. mit Satzungssitz in Amsterdam, Niederlande (private Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, eingetragen beim niederländischen Handelsregister der Handelskammer unter der Nr. 34115530) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die übertragende Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat. Da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind, entfallen auch bei der übernehmenden Gesellschaft die Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Nichia Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Nichia Europe GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG umfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Nichia Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Westerbachstr. 28, 61476 Kronberg im Taunus geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weiteren Nachforschungen möglich ist. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenfrei eingeholt werden bei: Nichia Europe GmbH, Westerbachstr. 28, 61476 Kronberg im TaunusGläubiger der übertragenden Nichia Europe B.V. werden Gläubiger der Nichia Europe GmbH. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Nichia Europe B.V. ergeben sich aus den Art. 2:333e Abs. 1c und 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burger Iijk Wetboek). Nach Art. 2:316 Abs. 1 und Abs. 2 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burger Iijk Wetboek) können Gläubiger Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Forderungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits angemessen gesichert ist oder wenn die finanzielle Situation der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine Schlechterstellung im Hinblick auf die Gewährung von Sicherheiten für die Erfüllung der Forderung bedeutet. Bis einen Monat nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans und dessen Hinterlegung können die Gläubiger durch entsprechenden Antrag bei Gericht (zuständig ist das Gericht in dem Bezirk, in dem sich der Satzungssitz der übertragenden Gesellschaft befindet) Widerspruch gegen den Verschmelzungsplan erheben, wobei die Sicherheit zu bezeichnen ist, die der Gläubiger verlangt. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenfrei eingeholt werden bei: Nichia Europe B.V., Thomas R. Malthusstraat, 1, 1066 JR Amsterdam, NiederlandeVeränderungen
HRB 6357: Nichia Chemical Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 28, ...
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HRB 6357: Nichia Chemical Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 28, ...
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HRB 6357: Nichia Chemical Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 28, ...
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HRB 6357:Nichia Chemical Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 28, 6...
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HRB 6357:Nichia Chemical Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 30, 6...
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Nichia Chemical Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 30, 61476 Kron...
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Nichia Chemical Europe GmbH, Kronberg im Taunus, Westerbachstraße 30, 61476 Kron...
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Nichia Chemical Europe GmbH, Kronberg im Taunus (Westerbachstraße 30, 61476 Kron...