Veröffentlichungen vom Amtsgericht Limburg a. d. Lahn zum Aktenzeichen HRB 6278
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.03.2020 22:00:00
HRB 6278: Food Retail Development GmbH, Limburg, Schiede 18a, 65549 Limburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2019 mit Änderung vom 17.12.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 117004) nach Limburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Schiede 18a, 65549 Limburg. Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 234 ff Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Der Zweck der Gesellschaft ist daher beschränkt auf die folgenden Tätigkeiten: a) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von solchen Immobilien, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen; b) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne der § 234 ff. KAGB, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen; c) der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Vermögensgegenstände im Sinne von Buchstaben a) und b) erforderlich sind (§ 235 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 231 Abs. 3 KAGB); d) das Halten von solchen Liquiditätsanlagen, die nach den Bestimmungen der §§ 231 ff. KAGB sowie nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Rechnung des Spezial-AIF auch unmittelbar erworben werden dürfen. Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb von Nießbrauchsrechten im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 6 KAGB ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese nach dem KAGB und nach den jeweils geltenden Anlagebedingungen des Spezial-AIF für Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 234 ff. KAGB sowie den Vorgaben des Investmentsteuergesetzes zulässig sind und soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes nicht gefährdet wird. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, solche Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c und/oder § 34 f Gewerbeordnung oder nach §§ 1, 32 des Gesetzes über das Kreditwesen bedürfen. Der Erwerb einer Immobilie ist nur zulässig, wenn die Immobilie zuvor von dem oder den für den Spezial-AIF zuständigen Bewertern nach Maßgabe der in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bewertungsregelungen bewertet worden ist. Jede von der Gesellschaft gehaltene Immobilie ist mindestens einmal jährlich nach Maßgabe der nach Maßgabe der in den Anlagebedingungen des Spezial-AIF festgelegten Bewertungsregelungen zu bewerten. Der Erwerb einer Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft ist darüber hinaus nur zulässig, wenn die Beteiligung zuvor durch einen Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches bewertet worden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, unter Beachtung der Maßgaben der §§ 254 i.V.m 284 KAGB sowie der Anlagebedingungen des Spezial-AIF Darlehen aufzunehmen sowie unter Beachtung der Maßgaben der §§ 260 Abs. 3, 4 i.V.m 284 KAGB sowie der Anlagebedingungen des Spezial-AIF Belastungen vorzunehmen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Gelddarlehen zu gewähren oder Bürgschaften oder Garantieversprechen für Dritte einzugehen. Abweichend hiervon ist die Gesellschaft unter Beachtung der Vorgaben des § 240 KAGB und der Anlagebedingungen des Spezial-AIF berechtigt, Gesellschafterdarlehen an andere von ihr gehaltene Immobilien-Gesellschaften zu gewähren. Verfügungen über Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften der Gesellschaft bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils für den Spezial-AIF bestellten Verwahrstelle, solange die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH an der Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des KAGB für Rechnung des Spezial-AIF hält. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuhr, Marcel, Limburg a. d. Lahn, *XX.XX.XXXX; Reip, Herwart W., Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Fuhr, Marcel aus Limburg a. d. Lahn,
Reip, Herwart W. aus Bad Vilbel