Veröffentlichungen vom Amtsgericht Limburg a. d. Lahn zum Aktenzeichen HRB 5996
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HRB 5996: BÖRDNER Städtereinigung GmbH, Limburg, Dietkircher Straße 9-13, 65551 ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.09.2018 22:00:00
HRB 5996: BÖRDNER Städtereinigung GmbH, Limburg, Dietkircher Straße 9-13, 65551 Limburg a. d. Lahn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2018. Geschäftsanschrift: Dietkircher Straße 9-13, 65551 Limburg a. d. Lahn. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Geschäfte im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, insbesondere die Sammlung, die Übernahme, der Umschlag, der Transport, die Lagerung, die Behandlung, die Vermarktung sowie die Beseitigung und Verwertung von Abfall- und Wertstoffen aller Art, die Straßenreinigung, der Winterdienst, die Reinigung und Instandhaltung von Rohrleitungen und Kanälen, Abscheidern, Kläranlagen, Schlammgrund usw., die Beseitigung von Fäkalien, die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien sowie die Vornahme von Handelsgeschäften, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Eicker, Georg, Hockenheim, *XX.XX.XXXX; Funk, Heinrich, Frankfurt, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Groebler, Wolfgang, Elbtal, *XX.XX.XXXX; Klein, Sebastian, Lampertheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bördner GmbH & Co KG, Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mit dem Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRA 905). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eicker, Georg aus Hockenheim,
Funk, Heinrich aus Frankfurt,
Groebler, Wolfgang aus Elbtal,
Klein, Sebastian aus Lampertheim