Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRB 5940
Firma: Claus Blumenauer Immobilienconsulting GmbH
Sitz: Königstein im Taunus
Adresse: Frankfurter Straße 5, 61462 Königstein im Taunus
Veränderungen
HRB 5940: Claus Blumenauer Immobilienconsulting GmbH, Königstein im Taunus, Fran...
Veränderungen
HRB 5940: Claus Blumenauer Immobilienconsulting GmbH, Königstein im Taunus, Fran...
Veränderungen
HRB 5940: Claus Blumenauer Immobilienconsulting GmbH, Königstein im Taunus, Fran...
Veränderungen
HRB 5940: Claus Blumenauer Immobilienconsulting GmbH, Königstein im Taunus, Fran...
Veränderungen
HRB 5940: Claus Blumenauer Immobilienconsulting GmbH, Königstein im Taunus, Fran...
Veränderungen
HRB 5940: Claus Blumenauer Immobilienconsulting GmbH, Königstein im Taunus, Fran...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 23.07.2008 22:00:00
Claus Blumenauer Immobilienbeteiligungs GmbH, Königstein im Taunus (Frankfurter Straße 5, 61462 Königstein im Taunus). Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Außerdem wurden die §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert sowie der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Claus Blumenauer Immobilienconsulting GmbH. Neuer Gegenstand: Die Durchführung von Immobiliengeschäften aller Art, die Durchführung und Betreuung von Bauvorhaben, die Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen jedweder Art. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Claus Blumenauer Immoblienconsulting GmbH & Co. KG mit Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 2878) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 20.06.2008 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.