Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wetzlar zum Aktenzeichen HRB 5908
Firma: CoBox AG
Sitz: Waldsolms
Adresse: Hasselborner Straße 19 - 21, 35647 Waldsolms
Löschungen von Amts wegen
HRB 5908: CoBox AG, Waldsolms, Hasselborner Straße 19 - 21, 35647 Waldsolms. Die...
Veränderungen
CoBox AG, Waldsolms, Hasselborner Straße 19 - 21, 35647 Waldsolms. Nicht mehr Vo...
Veränderungen
CoBox AG, Waldsolms, Hasselborner Straße 19 - 21, 35647 Waldsolms. Aktiengesells...
Veränderungen
CoBox AG, Waldsolms, Hasselborner Straße 19 - 21, 35647 Waldsolms. Die Hauptvers...
Vorgänge ohne Eintragung
CoBox AG, Waldsolms, Hasselbornstraße 19 - 21, 35647 Waldsolms.Geschäftsanschrif...
Vorgänge ohne Eintragung
CoBox AG, Waldsolms, Finkenweg 17, 35647 Waldsolms.Durch eine Änderung in den Pe...
Veränderungen
CoBox AG, Waldsolms, Finkenweg 17, 35647 Waldsolms.Die Hauptversammlung vom 28.1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.01.2010 22:00:00
CoBox AG, Waldsolms, Finkenweg 17, 35647 Waldsolms.Aktiengesellschaft. Satzung vom 8.12.2009. Geschäftsanschrift: Finkenweg 17, 35647 Waldsolms. Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Vermietung von Lösungen, die bildgestützte Kommunikation zwischen Menschen mit weiteren Dienstleistungen über technische Einrichtungen kombiniert. 52.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Baudisch, Ulrich, Waldsolms, *XX.XX.XXXX; Gratz, Jörg, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CoBox oHG mit dem Sitz in Waldsolms (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7017). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baudisch, Ulrich aus Waldsolms,
Gratz, Jörg aus Wiesbaden