Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fulda zum Aktenzeichen HRB 5854
Firma: H & R Bau GmbH
Sitz: Lauterbach (Hessen)
Adresse: Bahnhofstraße 19, 36341 Lauterbach (Hessen)
Löschungen
HRB 5854: H & R Bau GmbH, Petersberg, Kreuzgrundweg 1, 36100 Petersberg. Neuer S...
Veränderungen
HRB 5854: H & R Bau GmbH, Petersberg, An den Gassenwiesen 2a, 36100 Petersberg. ...
Veränderungen
HRB 5854: H & R Bau GmbH, Dipperz, Waldstraße 3b, 36160 Dipperz. Die Gesellschaf...
Veränderungen
HRB 5854: Edgar Hartung & Maximilian Hartung Grundstücksverwaltung GmbH, Dipperz...
Veränderungen
HRB 5854: Jochen Hohmann & Edgar Hartung Grundstücksverwaltung GmbH, Künzell, Fo...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.09.2010 12:00:00
Jochen Hohmann & Edgar Hartung Grundstücksverwaltung GmbH, Künzell, Forststraße 24, 36093 Künzell.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2010. Geschäftsanschrift: Forststraße 24, 36093 Künzell. Gegenstand: Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, insbesondere des Grundstücks in 36119 Neuhof, Fuldaer Straße 3-5 und 9, ferner alle artverwandten Geschäfte, die diesem Zweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hartung, Edgar, Dipperz, *XX.XX.XXXX; Hohmann, Jochen, Künzell, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Jochen Hohmann & Edgar Hartung OHG mit dem Sitz in Künzell (Amtsgericht Fulda, HRA 5441). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hartung, Edgar aus Dipperz,
Hohmann, Jochen aus Künzell