Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 57562
Firma: Die Fleckenbühler Haus Frankfurt gemeinnützige und mildtätige Gesellschaft mbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 57562: Die Fleckenbühler Haus Frankfurt gemeinnützige und mildtätige Gesells...
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Veröffentlichung vom 17.11.2016 22:01:00
HRB 57562: Die Fleckenbühler Haus Frankfurt gemeinnützige und mildtätige Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Kelsterbacher Straße 14, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck des Unternehmens ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Mildtätigkeit durch Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Einrichtungen und Gemeinschaften, die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlichen Branchen sowie durch tagesstrukturierende Angebote, in denen Süchtige arbeiten und wohnen und wo sie lernen, ein Leben ohne Suchtmitteil zu führen. Darüber hinaus werden Wohn- und Betreuungsangebote für ältere ehemals Süchtige vorgehalten, in denen ein würdevolles Leben im Alter gewährleistet ist. Die Gesellschaft kann hilfsbedürftige Personen unterstützen, die langjährig in Selbsthilfe-Gemeinschaften für Süchtige gelebt haben oder leben und dort mitgearbeitet haben oder mitarbeiten und deshalb auf Alters- und Invaliditätsvorsorge oder auf beides verzichtet haben, durch regelmäßige Zuwendungen oder durch Übernahme von Beitragszahlungen für entsprechende Versicherungen oder durch beides. Die Gesellschaft berät bei Bedarf Süchtige, Suchtgefährdete und ihre Freunde und Angehörigen. Die Gesellschaft arbeitet mit allen staatlichen und privaten Personen und Einrichtungen zusammen, die sich mit Suchtproblemen befassen. Die Gesellschaft kann über Gefahren des Suchtmittelgebrauchs und über suchtmittelfreies Leben informieren. Die Gesellschaft kann die Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern, die in Selbsthilfe-Gemeinschaften leben oder die in Selbsthilfe-Gemeinschaften aufgewachsen sind oder dort lange gelebt haben. Selbsthilfe im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages ist: Selbsthilfe durch Betroffene.Veränderungen
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Suchthilfe Fleckenbühl-Frankfurt Gemeinnützige und mildtätige Gesellschaft mbH, ...
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