Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 57122
Firma: Equens Deutschland AG
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Frankfurt am Main
Vorgänge ohne Eintragung
Equens Deutschland AG, Frankfurt am Main (Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Fra...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.04.2008 12:00:00
Equens Deutschland AG, Frankfurt am Main (Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Frankfurt am Main). Der Vorstand der Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans hinsichtlich der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger, der Equens Nederland B.V. (in Umwandlung in eine N.V. begriffen), Utrecht, eingetragen im Niederländischen Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Utrecht, Niederlande, unter Nr. 30125033, als übertragendem Rechtsträger und der Equens N.V., Utrecht, eingetragen im Niederländischen Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Utrecht, Niederlande, unter Nr. 30220519, als übernehmendem Rechtsträger zum Handelsregister eingereicht.Folgende Angaben werden gemäß Art. 21 SE-VO i.V.m. § 5 SE-AG bekannt gemacht: 1. Die sich verschmelzenden Gesellschaften haben folgende Firma, Rechtsform und Sitz:Equens Deutschland AG, Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts, Frankfurt am Main;Equens Nederland B.V., Besloten Vennootschap (B.V.) niederländischen Rechts (in Umwandlung in eine N.V. begriffen), Utrecht, Niederlande; Equens N.V., Naamloze Vennootschap (N.V.) niederländischen Rechts, Utrecht, Niederlande.2. Die Urkunden der sich verschmelzenden Gesellschaften sind hinterlegt bei:dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 57122 (für die Equens Deutschland AG); dem Niederländischen Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Utrecht, Niederlande, unter Nr. 30125033 (für die Equens Nederland B.V.);dem Niederländischen Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Utrecht, Niederlande, unter Nr. 30220519 (für die Equens N.V.).3. Folgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger gemäß Art. 24 SE-VO: Gemäß § 8 i.V.m. § 13 Abs. 1 und 2 SE-AG steht den Gläubigern der Gesellschaft ein Anspruch auf Sicherheitsleistung zu, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag an dem der Verschmelzungsplan offengelegt wurde, ihre Ansprüche nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet haben. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur dann zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Ferner gilt dies nur für Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Verschmelzungsplans entstanden sind.Die Inhaber von Rechten in der Gesellschaft, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere von Anteilen ohne Stimmrecht, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten können grundsätzlich entsprechend § 23 UmwG die Einräumung gleichwertiger Rechte in der SE verlangen. Die Gesellschaft hat jedoch keine solchen Sonderrechte ausgegeben.Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden: Equens Deutschland AG, Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Frankfurt am Main. 4.Folgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre gemäß Art. 24 SE-VO:Die Minderheitsaktionäre der Equens Deutschland AG haben einen Anspruch auf ein Abfindungsangebot nach § 7 SE-AG, da sich der Sitz der SE im Ausland befinden wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Aktionär Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft zur Niederschrift erklärt hat.Ferner besteht grundsätzlich nach § 6 Abs. 2 SE-AG ein Anspruch der Aktionäre auf bare Zuzahlung, wenn nach den Voraussetzungen des Art. 25 Abs. 3 Satz 1 SE-VO eine Klage nicht darauf gestützt werden kann, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen ist. Da die Verschmelzung mit einer übernehmenden Gesellschaft nach niederländischem Recht erfolgt, ist jedoch die Voraussetzung des Art. 25 Abs. 3 Satz 1 SE-VO nicht gegeben, da das niederländische Recht kein spezielles Verfahren zur Kontrolle des Umtauschverhältnisses kennt. Aus demselben Grund besteht für die Aktionäre kein Anspruch auf spezielle gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung nach §§ 7 Abs. 5 und Abs. 7 SE-AG. Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden:Equens Deutschland AG, Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Frankfurt am Main. 5. Die Europäische Gesellschaft (SE) wird folgende Firma haben: Equens SE; ihr Sitz wird sein in Utrecht, Niederlande.Veränderungen
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