Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 5593
Firma: Systro Service GmbH
Sitz: Hanau
Löschungen
HRB 5593: Systro Service GmbH, Hanau, Heumarkt 2, 63450 Hanau. Die Liquidation i...
Veränderungen
HRB 5593: Systro Service GmbH, Hanau, Heumarkt 2, 63450 Hanau. Ist nur ein Liqui...
Veränderungen
Systro Service GmbH, Hanau, (Heumarkt 2, 63450 Hanau).Die Gesellschafterversamml...
Veränderungen
Systro Service GmbH, Hanau (Heumarkt 2, 63450 Hanau). Einzelprokura: Roszkowski-...
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Systro Service GmbH, Hanau (Heumarkt 2, 63450 Hanau). Die Abspaltung ist mit Ein...
Berichtigungen
Systro Service GmbH, Hanau (Heumarkt 2, 63450 Hanau). Die Gesellschaft hat als ü...
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Veröffentlichung vom 07.05.2007 14:10:00
SYSTRO Restaurant-Verwaltung GmbH, Hanau (Am Markt 2, 63450 Hanau). Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und die Erhöhung des Stammkapitals um 4.300,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 sowie weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Systro Service GmbH. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftsführung mit Übernahme der persönlichen Haftung von Kommanditgesellschaften, welche "McDonalds" - Restaurants betreiben sowie der Betrieb eines oder mehrerer McDonalds- Restaurants gemäß ein mit der der McDonalds Deutschland Inc. Zweigniederlassung München und Herrn Stefan Roszkowski abgeschlossenen FranchiseVertrag, dem die Gesellschaft beigetreten ist. Des Weiteren die Erbringung von Serviceleistungen jeglicher Art für andere Unternehmen, die ebenfalls eines oder mehrere McDonalds-Restaurants betreiben, soweit diese erlaubnisfrei ausgeübt werden dürfen. Neues Stammkapital: 30.300,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Systro Restaurant GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (AG Hanau HRA 5197) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.