Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fulda zum Aktenzeichen HRB 5560
Firma: Hartung Bau, Ingenieur- Tief- und Straßenbau GmbH
Sitz: Fulda
Adresse: Nelkenstraße 12, 36041 Fulda
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HRB 5560: Hartung Bau, Ingenieur- Tief- und Straßenbau GmbH, Fulda, Nelkenstraße...
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Hartung Bau, Ingenieur- Tief- und Straßenbau GmbH, Fulda, Nelkenstraße 12, 36041...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.03.2009 12:00:00
Hartung Bau, Ingenieur- Tief- und Straßenbau GmbH, Fulda, Nelkenstraße 12, 36041 Fulda.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2008. Geschäftsanschrift: Nelkenstraße 12, 36041 Fulda. Gegenstand: Bauleistungen im Bereich Brückenbau, Tunnelbau, Gleisbau, Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Bauten im Bereich des Umweltschutzes, schlüsselfertige Bauten, Abwasseranlagen, Platzbefestigungen und Industrieanlagen. Das Unternehmen ist sowohl als General- wie auch als Subunternehmen tätig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Finster, Frank, Neuhof, *XX.XX.XXXX; Geisendörfer, Martin, Fulda, *XX.XX.XXXX; Schär, Ralf, Bad Hersfeld, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Michel, Wolfram, Großenlüder, *XX.XX.XXXX; Zulauf, Joachim, Willingshausen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hartung-Bau GmbH & Co., Ingenieur-, Tief- und Straßenbau KG mit dem Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda, HRA 374 ). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Finster, Frank aus Neuhof,
Geisendörfer, Martin aus Fulda,
Michel, Wolfram aus Großenlüder,
Schär, Ralf aus Bad Hersfeld,
Zulauf, Joachim aus Willingshausen